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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2007 - L 16 KR 162/06   

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https://dejure.org/2007,21434
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2007 - L 16 KR 162/06 (https://dejure.org/2007,21434)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.01.2007 - L 16 KR 162/06 (https://dejure.org/2007,21434)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - L 16 KR 162/06 (https://dejure.org/2007,21434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer aus Anlass der Vereinigung dreier Betriebskrankenkassen gezahlter und auf Mitgliedskassen umgelegter Fusionsbeihilfe; Befugnis zur Festsetzung der Umlage für die Fusionsbeihilfe per Verwaltungsakt; Satzungsermächtigung der Landesverbände zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2005 - L 16 B 65/05

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2007 - L 16 KR 162/06
    Ergänzend trägt er vor, die Anfechtungsklage sei - wie sich aus dem Beschluss des LSG NRW vom 02.09.2005, Az. L 16 B 65/05 ER, ergebe - auch dann unstatthaft, wenn es sich bei der Umlage um einen Sonderbeitrag handele.

    Daher wäre eine Mitgliedskasse eines Krankenkassenverbandes grundsätzlich nicht berechtigt, gegen die Höhe der Verbandsumlage mit der Behauptung gerichtlich vorzugehen, der Verband habe den Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben überschritten (BSG, Urt. vom 25.06.2002, a.a.O.; LSG NRW, Beschl.vom 02.09.2005, Az.: L 16 B 65/05 KR ER, www.juris.de).

  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 10/01 R

    Krankenkassenverband - Mitgliedskasse - Umlagebescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2007 - L 16 KR 162/06
    Die Befugnis zur Festsetzung der Umlage für die Fusionsbeihilfe per Verwaltungsakt ergibt sich aus dem insoweit zwischen dem Beklagten und seinen Mitgliedern - also auch der Klägerin - bestehenden Über- und Unterordnungsverhältnis (BSG, Urt. vom 25.06.2002, SozR 3-2500 § 217 Nr. 1).
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